Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn Ihnen Ihr Arzt durch ausstellen eines Transportscheines die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen:
"aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
"Bl" (blind)
"H" (hilflos)
oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können.
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten bei:
Leistungen, die stationär erbracht werden
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus
Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung, können auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung (Arztfahrten) übernommen werden.
Dies betrifft auch Fahrten zur Strahlen- + Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung.
Sie müssen sich auf jeden Fall alle Fahrten zur ambulanten Behandlung vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen.
Zuzahlung:
Der gesetzliche Eigenanteil für Taxi und Mietwagen beträgt 10% des Fahrpreises, allerdings mindestens 5 Euro aber nie mehr als 10 Euro.
Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt die Zuzahlung.
Fahrdienst Gera • Fahrdienst Gera, Evelyn & René Bahr, Daniel Grosch GbR • Wiesestraße 107D • 07548 Gera • Tel. 0365 - 55 26 593 • kontakt@fahrdienst-gera.de